Elli´s AGB´s

I. Allgemeines

§ 1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Auftragnehmerin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§ 1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

§ 2.1 Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

§ 2.2 Die von der Auftragnehmerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

§ 2.3 Überträgt die Auftragnehmerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

§ 2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Auftragnehmerin.

§ 2.5 Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich Abgedungen.

§ 2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder wird die Auftragnehmerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber -> „Foto: © by“ www.fotoelli.de des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.

§ 2.7 Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe der Negative/ der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

§ 3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 3.2 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

§ 3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Auftragnehmerin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben bei der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung.

§ 3.4 Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung

§ 4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Auftragnehmerin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober  Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungsstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4.2 Die Auftragnehmerin verwahrt die Negative/Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

§ 4.3 Die Auftragnehmerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

§ 4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V. Nebenpflichten

§ 5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

§ 5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Auftragnehmerin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

§ 6.1 Überlässt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die  Auftragnehmerin, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Werden die Bilder nicht während der 7 Tage-Frist an die Auftragnehmerin zurückgeschickt, gilt die Sendung als abgenommen und diese wird komplett in Rechnung gestellt.

§ 6.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar der Auftragnehmerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Auftragnehmerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 6.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 6.4 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet:

Storno länger als 6 Wochen vor dem Termin: 10 %,
Storno 4 bis 6 Wochen vor dem gebuchten Termin: 35 %,
weniger als 28 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme,

auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen. Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

§ 6.5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.


VII. Digitale Fotografie

§ 8.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 8.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


VIII. Bildbearbeitung

§ 9.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern der Auftragnehmerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin. Entsteht durch Fotocomposing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

§ 9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Auftragnehmerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

§ 9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Auftragnehmerin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

§ 9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Auftragnehmerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


IX. Nutzung und Verbreitung

§ 10.1 Die Verbreitung von Lichtbildern der Auftragnehmerin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gestattet.

§ 10.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardkopien geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 10.3 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Auftragnehmerin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 10.4 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 10.5 Wünscht der Auftraggeber, dass die Auftragsnehmerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

§ 10.6 Hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Auftrasnehmerin verändert werden.

§ 10.7 Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Auftragnehmers benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 10.8 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


X. Widerrufsbelehrung – Widerufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen sie Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e ABS 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die auf der Rechnung angegebenen Absender-Adresse zu richten.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Hinweis:Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn:

– die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder erstellt wurden und die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

– bei Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen und von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind

– in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB


XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz der Auftragnehmerin. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an Wir behalten uns vor, den/ die Auftragnehmer/in kurzfristig zu benennen, der/die den Auftrag ausführt. Sonstige zusätzliche Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.